Platz- und Spielordnung des TC Muckensturm e.V. 

 

 

Die Platz- und Spielordnung soll den Spielbetrieb auf der Anlage des TC Muckensturm regeln und damit Nachteile und Missverständnisse vermeiden. 

 

  1. Allgemeines 

  • Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness das oberste Gebot. 

  • Die Anlage und die Ausstattung sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, damit sich alle Mitglieder und Gäste nachhaltig beim TC Muckensturm wohl fühlen. 

  • Das Betreten der Tennisanlage ist nur Mitgliedern, Angehörigen, Freunden und Gästen gestattet und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 

  • Hunde dürfen nur ausnahmsweise mitgebracht werden und müssen in jedem Fall an der Leine geführt werden. 

  • Tennistaschen und Tennisschuhe dürfen nicht auf den Tischen und auch sonst nicht gefährdend abgestellt werden. 

  • Eltern haften auf der gesamten Tennisanlage und im gesamten Clubhausbereich für ihre Kinder. 
     

  1. Spielberechtigung 

  • Die Tennisplätze müssen freigegeben und bespielbar sein. 

  • Spielberechtigt auf den Plätzen sind alle ordentlichen Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben. 

  • Ein passives Mitglied darf mit einem Mitglied als Gastspieler spielen. Die Kosten belaufen sich auf 10 Euro pro Stunde. 

  • Es darf nur in angemessener Tenniskleidung gespielt werden. Es ist nicht erlaubt mit unbedecktem Oberkörper zu spielen. 

  • Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Sandplätze (keine Stollen/Rippenprofile) betreten werden. 
     

  1. Platzbelegung  

  • Die Platzbelegung erfolgt mittels elektronischem Buchungssystems (Computerterminal im Vereinsheim, via App oder über die TCM-Homepage). 

  • Vor dem Spiel muss sich jedes Vereinsmitglied ordnungsgemäß in den Platzbelegungsplan eintragen.  

  • Alle Spieler und Partner * innen sind einzutragen. 

  • Der Platz kann maximal 48 Stunden vorher gebucht werden. Erst nach Ablauf der Spielzeit darf erneut gebucht werden. 

  • Ein Einzelspiel kann für 1 Stunde/pro Tag gebucht werden. Eine Verlängerung ist nach Ablauf der Spielzeit um 1 Stunde durch erneute Buchung möglich, sofern der Platz nicht bereits gebucht wurde. 

  • Ein Doppelspiel kann für 1 oder 2 aufeinanderfolgenden Stunden/pro Tag gebucht werden. Eine Verlängerung ist mit Ablauf der Spielzeit um 1 Stunde durch erneute Buchung möglich, sofern der Platz nicht bereits gebucht wurde. 

  • Wenn im Belegungsplan reservierte Plätze 5 Minuten nach Reservierungsbeginn nicht belegt sind (Individualbuchung, Training (Einzel- und Mannschaften)) und kein Spielberechtigter anwesend ist, erlischt die Reservierung und kann durch andere Spieler wieder gebucht werden. Missbräuchliche Stornierungen können im Einzelfall durch den Vorstand geahndet werden. 

  • Wenn in der gebuchten Zeit nicht gespielt werden kann, ist die Buchung zu löschen. Missbräuchliche Buchungen können im Einzelfall durch den Vorstand geahndet werden. 

  • Spieler * innen die am Training teilnehmen sind am Trainingstag nicht buchungsberechtigt. Ist ein Platz zur vollen Stunde frei, kann eine Buchung erfolgen. 

  • Wird auf den Plätzen gespielt, ohne dass sich die Person(en) zuvor eingetragen hat, kann eine sofortige Ablösung erfolgen. 

  • Wenn die Anlage voll ist, können die Plätze immer nur zur vollen Stunde belegt werden. Ist die Anlage frei, kann auch schon vor der vollen Stunde begonnen werden. 

  • Inbegriffen in dieser Zeit sind das Wässern des Platzes (wenn notwendig) vor dem Spiel und das anschließende Abziehen mit kehren der Linien des Platzes nach dem Spiel. 

  • Das Spielen mit Ballmaschine und Ballkörbe/-eimer, sofern kein allgemeiner Trainingsbetrieb stattfindet, sind ab 17 Uhr und auf angrenzenden Plätzen zu unterlassen. 

 

  1. Platzsperrungen 

  • Der Vorstand, technische Leitung, Sport- oder Jugendleitung darf Plätze über das elektronische Buchungssystem sperren.  

  • Der Vorstand kann alle Plätze für Verbandsspiele, Veranstaltungen, Mannschafts- und Jugendtraining sowie für den Breitensport reservieren. 

  • Wenn reservierte Plätze gesperrt sind, herrscht kein Anspruch auf einen Ersatzplatz. Sofern ein anderer Platz frei ist, kann dieser nur regulär über das Buchungssystem gebucht werden. 

  1. Platzpflege 

  • Das Abziehen und Bewässern der Plätze beziehen sich auf den gesamten Platz bis zum Zaun an jeder Seite. 

  • Benutzte Geräte sind wieder ordnungsgemäß wegzustellen bzw. einzuhängen (besonders die Schleppnetze und Besen!). 

  • Bei Trockenheit sind die Plätze ausreichend zu bewässern. 

  • Sollten beim Spielen Löcher im Platz entstehen bitten wir diese zu schließen und mit dem Fuß festzutreten. 

  • Bei starkem Regen und Frost ist das Betreten der Plätze untersagt. 

  • Mängel wie heraustretende Linien oder defekte Netze sind dem Technischen Ausschuss zu melden. 

  • Leere Flaschen, Balldosen und Müll sind zu entsorgen. 

 

  1. Einschränkungen bei der freien Platzwahl 

  • Die Belegung von Plätzen für das Training erfolgt durch den Trainer in Absprache mit dem 1. Vorstand. In erster Linie vorgesehen für den Trainingsbetrieb sind die Plätze 6-8. 

  • Vom Verband angesetzte Heimspiele der Mannschaften des TCM. 

  • Vom Vorstand festgelegte Vereinsmeisterschaften und Turniere. 
     

  1. Gastspielregelung 

  • Gäste sind Tennisspieler die keine Mitglieder des TC Muckensturm sind. Sie sind spielberechtigt, wenn sie von einem aktiven Mitglied eingeladen sind und zusammen auf einem Platz spielen. 

  • Der Gast muss vor Spielbeginn durch das Mitglied als Gastspieler im Buchungssystem eingetragen werden. 

  • Die Gastgebühr beträgt 10,- EUR pro Stunde. Nach Saisonende werden die Gaststunden dem Mitglied in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen. 

  • Ausnahmen werden nur durch den Vorstand genehmigt. 
     

  1. Schlussbestimmungen 

  • Der TC Muckensturm haftet gegenüber seinen Mitgliedern nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Für andere Schäden (Sachschäden, Unfälle, Diebstahl etc.) haftet der Verein nicht. Fälle von Diebstahl sind jedoch dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. 

  • Alle Mitglieder haben auf die Einhaltung dieser Ordnung zu beachten. Vorstandsmitglieder sind gegenüber allen Mitgliedern und Besuchern der Anlage weisungsberechtigt. Wenn es geboten erscheint, können die Vorstandsmitglieder ein sofortiges Platzverbot aussprechen. 

  • Diese Platz- und Spielordnung ist für alle Mitglieder, Gäste und Besucher verbindlich und wird mit Vereinseintritt oder mit dem Betreten des Clubgeländes anerkannt. 

 
Zuwiderhandlungen gegen diese Platz- und Spielordnung sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen. 

 

Wenn jedes Mitglied diese Regeln einhält, können wir alle gemeinsam die schöne Anlage genießen und diesen schönen Sport ausüben! 

 

 

Stuttgart, den 20.04.2022